Brandschutz und Explosionsschutz in der Landwirtschaft

Das Arbeitsrecht in der Land- und Fortswirtschaft ist nicht bundesweit geregelt, sondern Landessache. Damit sind auch die Maßnahmen des Arbeitnehmerschutzes in der Land- und Forstwirtschaft im Gesetz über das Arbeitsrecht in der Land- und Forstwirtschaft – der Steiermärkischen Landarbeitsordnung 2001 geregelt. Die Vorgaben sind dabei aber weniger deskriptiv, sondern eher anhand von Grundsatzanforderungen orientiert, womit die Bandbreite zur Erfüllung der gesetzlichen Bestimmung relativ groß und schwierig ist.

 

So erschöpft sich die gesetzliche Anforderung an den Brandschutz und Explosionsschutz im Wesentlichen in nur einem Paragraphen, womit klar ist, dass wahrscheinlich vieles unklar ist.

 

Unser Seminar schafft zunächst einen Überblick über den Brandschutz und Explosionsschutz in der Landwirtschaft gemäß der Steiermärkischen Landareitsordnung 2001. Der starke Praxisbezug sowie eine Vielzahl von Beispielen und Berichten lassen diesen Tag alles andere als langeweilig erscheinen und ermöglichen den Teilnehmern die Erfüllung der wichtigsten Brandschutz- und Expolsionsschutzmaßnahmen.