/ Gesetzliche Grundlagen für den Betriebsbrandschutz

Das Erkennen um die Notwendigkeit von Brandschutzorganen in Unternehmen und Institutionen wird in Österreich derzeit noch den Behördensachverständigen und deren Vorschreibung auf Basis einer Rechtsgrundlage überlassen. Besteht erhöhter Bedarf an Schutz (z.B. durch höhere Brandgefahr, hohe Personendichte, gefährliche Substanzen, u.dgl.) hat meist die Behörde geeignete Brandschutzorgane vorzuschreiben. Eine Tatsache, die nach unserem Ermessen in der heutigen Zeit nicht mehr tragbar ist, denn es ist durchaus in der Eigenverantwortung eines Betriebes anzusiedeln, sein eigenes Risiko zu kennen und damit erforderliche Organe für die Sicherheit einzusetzen. In der Bundesrepublik Deutschland werden die Maßnahmen für den Betriebsbrandschutz (Brandschutzorganisation, Brandschutzdokumente, etc.) von den Versicherern eingefordert und forciert. Dort hat die Prävention bereits einen höheren Stellenwert.

 

Die Auflistung in der unten angebotenen Datei verschafft Ihnen einen Überblick über die behördlichen Möglichkeiten in Österreich und die Rechtsgrundlagen, die für die Vorschreibung von Brandschutzorganen bestehen. Ganz selten, dass es eine automatische Regelung gibt.

Die Bestimmungen im ArbeitnehmerInnenschutz sind nur subsidiär vorgesehen (siehe Internetseite der Arbeitsinspektion im Zusammenhang mit "Besonderen Funktionen"). Es wird also hier dem Landesrecht der Vorrang gegeben.

Dabei bemerkenswert:
Vorarlberg verfügt derzeit noch über keine landesrechtliche Bestimmung, in der die zuständige Behörde einen BSB vorschreiben kann.

Das Erkennen um die Notwendigkeit von Brandschutzorganen in Unternehmen und Institutionen wird in Österreich derzeit noch den Behördensachverständigen und deren Vorschreibung auf Basis einer Rechtsgrundlage überlassen. Besteht erhöhter Bedarf an Schutz (z.B. durch höhere Brandgefahr, hohe Personendichte, gefährliche Substanzen, u.dgl.) hat meist die Behörde geeignete Brandschutzorgane vorzuschreiben. Eine Tatsache, die nach unserem Ermessen in der heutigen Zeit nicht mehr tragbar ist, denn es ist durchaus in der Eigenverantwortung eines Betriebes anzusiedeln, sein eigenes Risiko zu kennen und damit erforderliche Organe für die Sicherheit einzusetzen. In der Bundesrepublik Deutschland werden die Maßnahmen für den Betriebsbrandschutz (Brandschutzorganisation, Brandschutzdokumente, etc.) von den Versicherern eingefordert und forciert. Dort hat die Prävention bereits einen höheren Stellenwert.

 

Die Auflistung in der unten angebotenen Datei verschafft Ihnen einen Überblick über die behördlichen Möglichkeiten in Österreich und die Rechtsgrundlagen, die für die Vorschreibung von Brandschutzorganen bestehen. Ganz selten, dass es eine automatische Regelung gibt.

Die Bestimmungen im ArbeitnehmerInnenschutz sind nur subsidiär vorgesehen (siehe Internetseite der Arbeitsinspektion im Zusammenhang mit "Besonderen Funktionen"). Es wird also hier dem Landesrecht der Vorrang gegeben.

Dabei bemerkenswert:
Vorarlberg verfügt derzeit noch über keine landesrechtliche Bestimmung, in der die zuständige Behörde einen BSB vorschreiben kann.

Download
Gesetzliche Regelungen in Österreich als Basis für den Betriebsbrandschutz (Stand 09/2019)
Notwendigkeit von Brandschutzbeauftragte
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Hinweis: Trotz sorgfältiger Datenpflege auf unserer Homepage kann es sein, dass die eine oder andere Grundlage nicht mehr exakt stimmt und durch eine Novelle oder Neuerscheinung eines der genannten Gesetze ersetzt wurde. Wir bitten, das zu entschuldigen und für eine qualifizierte Information in Behördenangelegenheiten das aktuelle Gesetz eigenständig abzurufen.