Die hier angebotene Datei verschafft Ihnen einen Überblick über die behördlichen Möglichkeiten und die Rechtsgrundlagen in Österreich, die für die Vorschreibung von Brandschutzorganen bestehen. Ganz selten, dass es eine Regelung gibt, in der "ex lege" Brandschutzorgane immer einzusetzen sind. Das heißt aber nicht, dass niemand für den Brandschutz zuständig ist ("Betreiberverantwortung")
Die Bestimmungen im ArbeitnehmerInnenschutz sind nur subsidiär vorgesehen (siehe Internetseite der Arbeitsinspektion im Zusammenhang mit "Besonderen
Funktionen"). Es wird also hier dem Landesrecht der Vorrang gegeben. Dabei bemerkenswert:
Vorarlberg verfügt noch immer über keine landesrechtliche Bestimmung, in der die Behörde einen BSB vorschreiben kann.
Hinweis: Trotz sorgfältiger Datenpflege auf unserer Homepage kann es sein, dass die eine oder andere Grundlage nicht mehr exakt stimmt und durch eine Novelle oder Neuerscheinung eines der genannten Gesetze ersetzt wurde. Wir bitten, das zu entschuldigen und für eine qualifizierte Information in Behördenangelegenheiten das aktuelle Gesetz eigenständig abzurufen.
Brandschutzcollege der BSC Bauingenieure GmbH / kurs[@]brandschutzcollege.at
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