ABC der Eigenkontrolle

Die Eigenkontrolle ist das Herzstück im Betriebsbrandschutz. Eigentlich ist sie in der Instandhaltungspflicht des Eigentümers oder in den Arbeitgeberpflichten versteckt vorhanden und liegt somit in der Verantwortung des Eigentümers oder des Arbeitgebers. Gibt es einen Brandschutzbeauftragten (oder eine Betriebsfeuerwehr), so wird diese Tätigkeit diesen Organen übertragen (die Verantwortung bleibt grundsätzlich dort, wo sie ist). 

Worum es bei der Eigenkontrolle geht, was zur Kontrolle dazu gehört, wie man vorgeht, usw. erklären wir Ihrem Personal sehr detailreich. Eben im ABC der Eigenkontrolle.

 

Treten Sie dazu mit uns in Verbindung und wir stellen Ihnen einen Schulungstag zusammen, der wichtige Themen aus allen Teilbereichen beinhaltet und somit auf Ihr Unternehmen maßgeschneidert wird.