Fortbildung von Brandschutzorganen / Brandschutzbeauftragte und Brandschutzwarte

Brandschutzwarte (BSW)

Nach den Regelungen der TRVB 117 O ist eine Fortbildung für Brandschutzwarte nach längstens 5 Jahren ab dem positiv abgeschlossenen Modul 1 vorgesehen. Innerbetriebliche Fortbildungen sowie Brandschutzworkshops können dazu anerkannt und auch (freiwillig) in den Brandschutzpass des BSW eingetragen werden, wenn die vorgesehene Mindestausbildunsgzeit von 360 Minuten erreicht wird.

Für die Eintragung im Brandschutzpass durch eine Ausbildungsinstitution müssen die Schulungsinhalte schriftlich belegt werden können, damit diese Form der innerbetrieblichen Fortbildung durch einen anerkannten Ausbildungsleiter nachvollzogen werden kann.

 

Brandschutzbeauftragte (BSB)

Nach den Regelungen der TRVB 117 O ist für BSB nach längstens 5 Jahren ab der abgeschlossenen Grund- und Erweiterten Ausbildung (Modul1, Modul 2, Technikseminare, Nutzungsseminar) eine Fortbildung verpflichtend in Ausbildungsstätten vorgesehen.

Brandschutzworkshops können dabei anerkannt und in einen Brandschutzpass eingetragen werden, wenn die vorgesehene Mindestausbildungszeit von 360 Minuten erreicht wird, die Schulungsinhalte schriftlich belegt werden können und diese Form (bzw. Inhalte) der Ausbildung durch einen Ausbildungsleiter einer anerkannten Ausbildungsinstitution anerkannt wird. 

 

Als Fortbildung bieten wir Ihnen Jours Fixes im Betriebsbrandschutz und Fortbildungsseminare an, die den Anforderungen der Ausbildungsrichtlinie gerecht werden.